ZUHAUSE lange GLÜCKLICH sein
Unsere langjährige Berufserfahrung,ständige Weiterbildung und viel Idealismus haben uns dazu motiviert zusätzlich zu unserem Angebot auch Leistungen nach SGB XI 45 anzubieten. Diese Betreuungsleistungen sind individuell auf Sie abgestimmt,wir helfen dort wo sie Hilfe brauchen.
Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen durch unsere Hilfe zu entlasten
§45b SGB XI Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Nach §45b SGB XI können wir unsere Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen. Hierfür stehen Versicherten mit einer Einstufung, Pflegegrad 1-5 monatlich 125€ zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann ausschließlich über zugelassene ambulante Dienste gegenüber den Pflegekassen abgerechnet werden. B&D Hilfe für psych. Kranke e.V. hat diese Zulassung ab Februar 2020.